UNSERE ALLGEMEINEN VERMIETBEDINGUNGEN
Mobil on Tour -
eine Marke der LF Media GmbH
1. MIETPREISE
Unsere Mietpreise schließen ein:
- die gesetzlich vorgeschriebene MwSt.
- Wartungen und Verschleißreparaturen
- alle unter Punkt 7 aufgeführten Versicherungsleistungen
Bei Anmietungen bis zu 14 Miettagen sind 300 km pro Tag gebührenfrei. Jeder Mehr- Kilometer wird mit 0,40 Euro berechnet. Bei einer Mietzeit von mehr als 14 Tagen sind alle Kilometer gebührenfrei.
2. RESERVIERUNG UND RÜCKTRITT
Reservierungen sind mit Abschluss des Mietvertrages verbindlich. Bei Nichteinhaltung der Anzahlungsfrist, welche in der Buchungsbestätigung ausgewiesen wird, ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter vor vereinbartem Mietbeginn sind die folgenden Anteile des Mietpreises laut Mietvertrag zu zahlen:
Mehr als 30 Tage vor dem 1.Miettag 30%.
Vom 30. bis zum 14. Tag vor dem 1.Miettag 50% und weniger als 14 Tage vor 1.Miettag 100%.
Wird das Fahrzeug nicht abgenommen, so gilt dies als Rücktritt. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen.
Sollten Sie Ihre Reise aus wichtigen und belegbaren Gründen nicht wie vereinbart antreten können und somit aus wichtigem Grund Ihrer Mietverpflichtung nicht nachkommen, bemüht sich der Vermieter um eine kostenfreie Umbuchung. Diese umfasst ausschließlich die gebuchten Tage und nicht den gebuchten Saisonzeitraum. Voraussetzung ist die Verfügbarkeit des gebuchten oder eines vergleichbaren Fahrzeugs. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine teilweise oder komplette Rückerstattung des gezahlten Betrages.
3. MINDESTALTER UND FÜHRERSCHEINBESITZ
Der Mieter muss bei Übergabe des Fahrzeugs eine zur Führung des Fahrzeugs erforderliche und gültige Fahrerlaubnis, für die kein Sperrvermerk eingetragen ist, sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Das Mindestalter des Mieters und der Fahrer/-in beträgt 25 Jahre. Der Fahrer/-in muss mindestens 5 Jahre im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis sein. (Führerscheinklasse 3 oder B). Kann der Mieter bei Übergabe des Fahrzeugs diese Dokumente nicht vorlegen, wird der Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Ansprüche des Mieters wegen Nichterfüllung sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
4. BESCHÄDIGUNGEN UND ERSATZFAHRZEUG
Die Mietfahrzeuge sind technisch in einwandfreiem und gewartetem Zustand. Optische, sowie leichte
technische Beeinträchtigungen, welche den Fahrbetrieb nicht beeinträchtigen, sind an den Mietfahrzeugen nicht auszuschließen und kein Grund zur Reklamation. Sollte durch Unfall oder aus sonstigen
Gründen vor der Anmietung ein zugesagtes und durch Sie gebuchtes Fahrzeug ausfallen, behält sich der Vermieter vor, ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen, jedoch hat der Mieter keinen Rechtanspruch
darauf. Sollte es nicht möglich sein, einen Ersatz zu beschaffen, erstattet der Vermieter den Mietpreis. Darüber hinaus gehende Ansprüche hat der Mieter nicht.
5. ÜBERGABE UND RÜCKGABE
Das Fahrzeug kann am ersten Tag der Anmietung nach Vereinbarung frühestens ab 15:00 Uhr übernommen werden. Die Rückgabe erfolgt am letzten Tag der Anmietung spätestens um 12:00 Uhr. Abweichende Zeiten bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung des Vermieters (Buchungsbestätigung).
Bei Überschreitung der vereinbarten Rückgabezeit ohne vorherige Absprache und schriftliche Genehmigung durch den Vermieter ist der Vermieter berechtigt, pro angefangene Stunde 20,00 € zu berechnen.
6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND KAUTIONSZAHLUNG
Bei Abschluss des Mietvertrages, jedoch spätestens 3 Tage danach, sind 30% der Gesamtsumme vom Mieter zu zahlen. Der Restbetrag in Höhe von 70% und die Kautionszahlung sind laut Zahlungsplan, welchen Sie Ihrer Buchungsbestätigung entnehmen können, fällig.
Die Kaution für das gebuchte Mietobjekt beträgt immer 1500,00 Euro.
Wird das Fahrzeug sauber und unbeschädigt zurückgebracht, so wird die Kaution kurzfristig und vollständig über den ursprünglich geleisteten Zahlungsweg zurückerstattet.
7. VERSICHERUNG
In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören –bitte abweichende Bedingungen bei „Auslandschaden Plus“ beachten.
Das Fahrzeug ist nach den Bedingungen der BGV-Badische Versicherungen folgendermaßen versichert:
· Kfz-Haftpflichtversicherung (bei Schäden, die Sie mit Ihrem gemieteten Fahrzeug Anderen zufügen)
· Teil- und Vollkaskoversicherung mit einem Selbstbehalt des Mieters in Höhe von 1.500,00 Euro (versichert ist Ihr gemietetes Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses lt. unseren Bedingungen)
· Autoschutzbrief (Hilfe für unterwegs als Service oder Kostenerstattung – bitte bezüglich der Bedingungen die Infos der Bordmappe beachten oder vorab beim Vermieter anfordern)
· Kfz-Unfallversicherung (bitte bezüglich der Bedingungen die Infos der Bordmappe beachten oder vorab beim Vermieter anfordern)
· Fahrerschutzversicherung (bitte die Infos der Bordmappe beachten oder vorab beim Vermieter anfordern).
· Auslandsschaden Plus (wir helfen Ihnen bei Personen- und Sachschäden im Ausland weiter. Sie haben Versicherungsschutz in den Mitgliedstaaten der EU, mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland, zusätzlich in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz – weitere Infos entnehmen Sie bitte der Bordmappe oder fordern diese vorab beim Vermieter an)
· Was ist nicht versichert?
Kein Versicherungsschutz besteht
- wenn vorsätzlich eine Straftat begangen haben oder diese versucht wird
- Geistes- oder Bewusstseinsstörungen/Trunkenheit/Drogenkonsum vorliegen
- für Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens ist der Versicherer berechtigt, die Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen
- die bei der Beteiligung an Fahrveranstaltungen entstehen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt und für jegliche Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken
- Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Staatsgewalt und Schäden durch Kernenergie
-
Ebenfalls kein Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrzeug bei Schadeneintritt zur gewerbsmäßigen
Personenbeförderung oder gewerbsmäßigen Vermietung verwendet wurde.
8. UNFALL / ENTWENDUNG / ANZEIGEPFLICHTEN
Nach einem Unfall, Diebstahl, Brand, Tierschaden oder sonstigen schädigenden Ereignissen hat der Mieter auch in Bagatellfällen unverzüglich die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen.
Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nach Möglichkeit nachzuweisen. Bei Schadensereignissen hat der Mieter unverzüglich, spätestens aber zwei Tage nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich Bericht zu erstatten. Der Unfallbericht befindet sich im Bordbuch und ist sorgfältig auszufüllen und unverzüglich an den Vermieter weiterzuleiten. Im Schadensfall haftet der Mieter in Höhe der Selbstbeteiligung pro Schadensfall, bei grober Fahrlässigkeit für die Höhe des vollen Schadens.
BERECHTIGUNGEN UND GELTUNGSBEREICH
Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietantrag angegebenen Personen geführt werden. Eine Weiter- bzw. Untervermietung ist nicht gestattet. Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, darf das Fahrzeug
• nur im öffentlichen Straßenverkehr
• nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Italien, Holland, Frankreich, Spanien, Portugal, Belgien, Luxemburg, England, Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland, Lichtenstein, Monaco und der Schweiz (weitere Länder erfordern die ausdrückliche und schriftliche Zustimmung des Vermieters)
• nicht zu motorsportlichen Zwecken, insbesondere Fahrveranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, oder bei den dazugehörigen Übungsfahrten
• nicht für Fahrzeugtests, Geländefahrten, Fahrschulübungen oder Fahrsicherheitstrainings
• nicht zur Begehung von Straftaten
• nicht zur gewerblichen Personenbeförderung
• nicht zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonstigen gefährlichen Stoffen verwendet und genutzt werden.
9. NEBENKOSTEN
Das Fahrzeug wird dem Mieter mit vollem Kraftstofftank zur Verfügung gestellt. Der Mieter hat das Fahrzeug bei Beendigung des Mietverhältnisses mit einem vollständig gefüllten Kraftstofftank. Entleerter Toilettenkassette und entleertem Abwassertank zurückzugeben. Wird das Fahrzeug nicht ordnungsgemäß zurückgegeben, wird der Vermieter dem Mieter die Kosten zuzüglich einer Servicegebühr in Rechnung stellen. Der Vermieter berechnet für jeden außerhalb der gebuchten Freikilometer gefahrenen Kilometer EUR 0.40. Bei einer Anmietzeit von mindestens 14 Tagen sind alle gefahrenen Kilometer inklusive. Bei einer Anmietzeit unter 14 Tagen sind 300 Freikilometer pro Tag im Mietpreis enthalten.
10. SERVICEPAUSCHALE
Bei jeder Buchung wird eine Pauschale in Höhe von 105,00 Euro berechnet. Das darin inkludierte Servicepaket enthält
• eine ausführliche Einweisung in Fahrzeug- und Aufbautechnik
• Bereitstellung aller vereinbarten Mietgegenstände
• Desinfektion der Oberflächen
• Außenreinigung vorher und nachher
11. REINIGUNGSGEBÜHREN
Das Fahrzeug wird sauber an den Mieter übergeben. Sofern der Mieter keine Innenreinigung gebucht hat, ist das Fahrzeug in dem Zustand gereinigt zurückzugeben, in dem es übernommen wurde.
Die Außenreinigung ist in der Übergabepauschale enthalten.
Die Reinigung durch den Vermieter kann bis zu drei Tagen vor Abgabe für 129,00 Euro hinzugebucht werden. Sollte das Fahrzeug über das übliche Maß verschmutzt zurückgegeben werden, so hat der Vermieter das Recht, die Kosten für die Reinigung, zuzüglich einer Aufwandspauschale zu berechnen.
Rauchen in den Mietfahrzeugen ist grundsätzlich verboten, wir bitten um Verständnis.
Bei Zuwiderhandlung werden mindestens 200,00 Euro der Kaution einbehalten.
Das Mitnehmen von einem Hund ist meldepflichtig und nach vorheriger Anmeldung erlaubt.
12. Zahlungsfähigkeit des Mieters
Der Mieter versichert seine Zahlungsfähigkeit. Er hat keine eidesstattliche Versicherung geleistet und es ist auch kein Termin hierfür bestimmt. Der Mieter befindet sich auch nicht in der (Verbraucher-) Insolvenz und ein solches Verfahren ist auch nicht beantragt.
Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte an. Wir wünschen Ihnen jederzeit eine gute und sichere Reise mit Mobil-on-Tour!